Das Mammographie-Screening ist zurzeit die einzige Früherkennungs-Untersuchung, die den Nachweis erbracht hat, dass sie die Sterblichkeit an Brustkrebs bei Frauen reduzieren kann, wenn sie konsequent und qualitätsgesichert angeboten wird. Insbesondere die Entdeckung der nicht tastbaren, frühen Formen von Brustkrebs ist durch die Mammographie, also das Röntgen der weiblichen Brust, möglich. Mit einer entsprechenden Behandlung verbessern sich in der Regel die Chancen der Frauen auf eine Heilung deutlich, denn die Größe des Tumors ist ein entscheidender Faktor für die Prognose.
- Die Mammographie wird von speziell geschulten Fachkräften an streng kontrollierten, modernen Geräten durchgeführt.
- Für die Untersuchung wurden so genannte Screening-Einheiten eingerichtet. Das sind Zentren, die auf die Mammographie spezialisiert sind und eine spezielle Zulassung dafür haben.
- Jede Mammographie-Aufnahme wird von mindestens zwei speziell geschulten Fachärztinnen oder Fachärzten begutachtet. Diese müssen als Nachweis ihrer Qualifizierung zum Beispiel pro Jahr Bilder von wenigstens 5.000 Frauen auswerten.
- Im Falle eines Verdachtes werden die weiteren nötigen Untersuchungen innerhalb des Früherkennungs-Programms durchgeführt. Die Ergebnisse und das weitere Vorgehen werden von den beteiligten Ärztinnen und Ärzten gemeinsam besprochen.
Die eigentliche Untersuchung dauert nur wenige Minuten. Jede Brust wird zwischen zwei strahlendurchlässige Plexiglasscheiben gelegt und kurz zusammengedrückt. Dies kann unangenehm, manchmal leicht schmerzhaft sein. Dieser Druck ist notwendig, weil nur so gut beurteilbare Aufnahmen mit der geringstmöglichen Strahlenbelastung erzielt werden können.
Von jeder Brust werden zwei Röntgenaufnahmen angefertigt. Ihre Brust wird mit einer minimalen Bestrahlung, durch den Einsatz der digitalen Vollfeldmammographie, geröntgt. Auf diese Weise können Veränderungen des Brustgewebes gut sichtbar gemacht werden. Danach werden Ihre Aufnahmen immer von mindestens zwei besonders erfahrenen und speziell ausgebildeten Ärztinnen/Ärzten unabhängig voneinander befundet (die so genannte Doppelbefundung).
Diagnostische Mammographie:
Neben der Mammographie im Screening-Programm gibt es weiterhin die sogenannte kurative oder diagnostische Mammographie. Mit dieser Untersuchung lässt sich ein Tastbefund oder eine andere Auffälligkeit der Brust abklären. Ihre Krankenkasse zahlt diese Untersuchung – unabhängig von Ihrem Alter.
Ultraschall:
Die Ultraschalluntersuchung hat den Vorteil, dass sie ohne Strahlenbelastung auskommt und gerade in dichtem, jungem Brustgewebe Knoten entdecken kann, die der Mammographie entgehen können. Ihr Nachteil ist, dass sie weniger eindeutige Bilder liefert als die Mammographie. Bei der Abklärung verdächtiger Knoten kann der Ultraschall jedoch wertvolle Zusatzinformationen bieten.
Magnetresonanztomographie:
Die Kernspin- oder Magnetresonanztomographie kommt ohne Strahlenbelastung aus und liefert zum Teil sogar noch genauere Bilder als die Mammographie. Dafür produziert sie mehr auffällige Befunde und ist sehr aufwändig. Bei Frauen mit erblicher Belastung hat sie jedoch Vorteile.
Selbstabtasten:
Beim Selbstabtasten der Brust werden überwiegend Knoten entdeckt, die gutartig sind. Bösartige Knoten haben häufig bereits Zellen gestreut, wenn sie so groß sind, dass man sie tasten kann. Studien haben gezeigt, dass das Selbstabtasten keine Brustkrebstodesfälle verhindert, dafür aber zu mehr auffälligen Befunden führt.
Die Einladung erhalten Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen von der so genannten „Zentralen Stelle“, die wiederum die Daten vom Einwohnermeldeamt bekommt. Mit der Einladung wird an Sie eine Broschüre verschickt, die Ihnen nähere Informationen zum Programm und zum Untersuchungsablauf gibt, sowie ein Fragebogen, den Sie ausgefüllt zur Untersuchung mitbringen. Der Fragebogen dient unter anderen dem Erfassen Ihrer persönlichen Daten und möglicher Vorerkrankungen.
Sollten Sie die den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit bei der Zentralen Stelle telefonisch den Termin zu verschieben.
Die personenbezogenen Daten werden nach erfolgter Einladung gelöscht, egal ob Sie am Screening teilnehmen oder nicht. Die Evaluation erfolgt in anonymisierter Form unter Verwendung der Screening-ID-Nummer. Wie bei allen ärztlichen Untersuchungen unterliegen die Daten der Schweigepflicht.
Sollten Sie eine Meldesperre beim Einwohnermeldeamt hinterlegt haben, kann Sie keine Einladung erreichen. Wenn sie trotzdem am Screening-Programm teilnehmen möchten, informieren Sie die Zentrale Stelle in Bremen.
Trotz aller Sorgfalt bei der Versendung der Einladungen kann es auch vorkommen, dass Einladungen Frauen nicht erreichen. Sollten Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sein, das Screening-Programm in Ihrer Region bereits zwei Jahre laufen und Sie noch keine Einladung erhalten haben, dann können Sie sich bei der Zentralen Stelle in Bremen erkundigen.
Eine Mammographieaufnahme zu machen gehört – wie jede andere Röntgenuntersuchung – zu den Aufgaben von medizinischen Röntgenfachkräften, die speziell dafür ausgebildet sind. Um im Screening-Programm arbeiten zu können, werden sie noch weiter qualifiziert. Damit Sie vor der Untersuchung Bescheid darüber wissen, was geschieht, erhalten Sie mit der Einladung zum Screening ausführliche schriftliche Informationen. Zudem steht Ihnen das speziell geschulte Personal in der Screening-Einheit für Fragen zur Verfügung.
Sowohl für ein Informationsgespräch als auch für die Untersuchung ist deshalb keine Ärztin oder kein Arzt nötig.
Diese Einschränkung ist zu Ihrer Sicherheit: Aus Strahlenschutzgründen sollen nicht unnötig häufige Untersuchungen durchgeführt werden, wenn keine Beschwerden bestehen.
Haben Sie jedoch Beschwerden, empfehlen wir Ihnen die Vorstellung bei Ihrer/ Ihrem vertrauten Ärztin/Arzt. Warten Sie in diesem Fall bitte nicht auf Ihre Einladung zum Screening.
Wenn andere Körperteile von Ihnen kürzlich geröntgt worden sind, können Sie am Screening teilnehmen.
Grundsätzlich ist die Untersuchung natürlich freiwillig. Bestehen Zweifel, sollten Sie diese mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt besprechen.
Sie werden durch Ihren behandelnden Arzt oder behandelnde Ärztin weiter in der Nachsorge betreut und erhalten dort die regelmäßigen ergänzenden Untersuchungen.
Fünf Jahre nach Abschluss einer Brustkrebsbehandlung können Sie grundsätzlich wieder am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen. Bitte beraten Sie das weitere Vorgehen mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.
Das Mammographie-Screening ersetzt nicht die jährliche Krebsvorsorge bei Ihrer Frauenärztin/ Ihrem Frauenarzt.
Die Ergänzungsuntersuchung findet in der Albrechtstraße 105 in Dessau statt und beginnt mit einem ärztlichen Gespräch und einer Tastuntersuchung. Eine Sonographie (Ultraschalluntersuchung) oder eine zusätzliche Röntgenaufnahmen (Vergrößerungsaufnahmen, Tomosynthese) können folgen. Eine ergänzende Gewebeprobe (Biopsie) zur abschließenden Beurteilung ist nur bei wenigen Frauen erforderlich.
Das Ergebnis der Gewebeuntersuchung liegt in der Regel nach zwei bis drei Tagen vor. Die Ärztin/der Arzt, wird Ihnen in einem persönlichen Gespräch den Befund mitteilen. Sollte sich der Verdacht einer Krebserkrankung bestätigen, wird die Ärztin/der Arzt mit Ihnen die nächsten Schritte abstimmen. Gerne können Sie zum Gespräch eine Begleitung mitbringen.
Gemeinsam mit Ihrem Frauenarzt oder einem Arzt Ihres Vertrauens wird das weitere Vorgehen besprochen.